Ihr Betriebsarzt in Köln — ein fester Facharzt statt wechselndem Dienst. Ich komme zu Ihnen, kenne Ihren Betrieb und halte Ihre gesetzliche Pflicht verlässlich und prüffest erfüllt.
„Arbeitsschutz, der wirklich gelebt wird — nicht nur auf dem Papier steht.“
Drei Änderungen, die viele Betriebe direkt betreffen. Maßgeblich ist die jeweils gültige Fassung Ihres Unfallversicherungsträgers — ich ordne sie für Ihr Unternehmen ein.
Arbeitsmedizin wirkt am besten, wenn jemand Ihren Betrieb wirklich kennt. Bei mir haben Sie einen festen Facharzt — erreichbar, kontinuierlich, verantwortlich — der Ihnen hilft, Ihre Pflichten zuverlässig und mit wenig Aufwand zu erfüllen.
Termine stehen, Fristen halten, die Dokumentation sitzt. Sie wissen vorab, was wann passiert — und immer mit demselben Arzt.
Als Facharzt erkenne ich, was für Ihren Betrieb wirklich zählt, und berate auf Augenhöhe. Die nötige Diagnostik bringe ich direkt mit.
Vorsorgen, Begehungen, ASA, BEM und Impfungen mache ich selbst. Für mehr koordiniere ich SiFa, Kollegen und Partnerlabor — Sie behalten einen Ansprechpartner.
Worauf es im Alltag wirklich ankommt.
| Großer Dienst | Praxis Dr. Bordon | |
|---|---|---|
| Ansprechpartner | häufig wechselnd | ein fester Facharzt |
| Kennt Ihren Betrieb | oft neue Einarbeitung | ja — Arbeitsplätze, Abläufe, Team |
| Vor Ort | je nach Verfügbarkeit | mobil bei Ihnen, geplant |
| Erreichbarkeit | über Hotline / Ticket | direkt beim Arzt |
| Dokumentation | standardisiert | prüffest & nachvollziehbar |
| Vertretung | interner Pool | festes ärztliches Netzwerk |
Ob Industrie, Maschinenbau, Labor oder Büro — ich betreue Unternehmen, die Arbeitsschutz ernst nehmen, und bündele Termine bei größeren Belegschaften an einem Tag vor Ort. Von der Grundbetreuung bis zur betriebsspezifischen Betreuung erhalten Sie das gesamte Spektrum der Arbeits- und Betriebsmedizin aus einer Hand — vor Ort wie digital.
Vorsorge nach ArbMedVV und Eignungsbeurteilungen — mobil vor Ort, auch ganze Schichten gebündelt an einem Tag. Die alten Kürzel („G20“, „G25“, „G37“, „G41“) ordne ich in den heutigen Rechtsrahmen ein.
Welche Belastungen sind gesundheitlich relevant, welche Maßnahmen sinnvoll, wie dokumentiert man nachvollziehbar? Die Gefährdungsbeurteilung bleibt Ihre Verantwortung — ich liefere die arbeitsmedizinische Bewertung.
Ich nehme vorbereitet teil — konkrete Empfehlungen, sauber protokolliert. Vor Ort, per Video oder telemedizinisch, ganz wie es für Ihren Betrieb am besten passt.
Seit 2013 Pflichtteil der Gefährdungsbeurteilung — und oft noch eine Lücke. Ich erhebe strukturiert und arbeitsplatzbezogen und begleite die Maßnahmen. Es geht um Arbeitsbedingungen, nicht um private Diagnosen.
Die Rückkehr nach langer Krankheit braucht einen Plan. Ich begleite BEM-Gespräche medizinisch — mit Blick auf Leistungsfähigkeit, Arbeitsplatzanpassung und klare Schweigepflicht.
Grippe- und andere Impfaktionen, Reisemedizin, Mitarbeiter- und Mutterschutzberatung, ergonomische Arbeitsplatzbeurteilung — präventive Arbeitsmedizin über die Grundbetreuung hinaus.
Ihre Betreuung dokumentiere ich prüffest. Und wenn die Berufsgenossenschaft oder die Aufsichtsbehörde einmal Fragen hat, übernehme ich als Ihr Betriebsarzt den fachlichen Austausch — Sie stehen nicht allein da — und Ihre Betreuung ist jederzeit nachweisbar belegt.
Moderne Diagnostik bringe ich direkt zu Ihnen ins Unternehmen — Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen finden vor Ort statt.
In einem 10-minütigen Telefonat klären wir Ihre Situation — kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, wo Sie stehen.
Ich bin Facharzt für Arbeitsmedizin und betreue Unternehmen im Raum Köln persönlich vor Ort. Aus Klinik (u. a. Intensivmedizin und Notaufnahme), Notarztdienst und Arbeitsmedizin weiß ich, worauf es ankommt: Kontinuität. Ein Betrieb braucht jemanden, der seine Arbeitsplätze und Menschen kennt — und erreichbar bleibt.
Mein Anspruch: eine Betreuung, die für Geschäftsführung, Mitarbeitende und Arbeitsschutzverantwortliche gleichermaßen verlässlich, verständlich und prüffest ist. Seit 2022 selbstständig, habe ich Betriebe vom Konzern bis zum Kleinbetrieb begleitet — quer durch nahezu alle Branchen. Schon zuvor in anspruchsvollen Feldern: chemische Industrie sowie Luftwaffe und Bundeswehr. Auf Wunsch berate ich auch auf Italienisch und Englisch.
Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW), Qualitätsnetzwerk Selbständiger Betriebsärzte (QSBD) und Ärztekammer Nordrhein.
Festes Netzwerk aus SiFa, ärztlichen Kollegen, kardiologischer Praxis und Partnerlabor — Ihre Betreuung läuft auch bei Abwesenheit ohne Unterbrechung.
Sie haben einen festen Ansprechpartner — und im Rücken ein eingespieltes Netzwerk. Die ärztlichen Leistungen erbringe ich selbst; alles Weitere koordiniere ich, ohne dass Sie sich um Schnittstellen kümmern müssen.
Medizinische Daten werden ausschließlich mit Ihrer Einwilligung und nach den geltenden Schweigepflichtregeln weitergegeben.
Drei kurze Fragen — danach haben Sie eine erste Orientierung, ob und in welchem Umfang Sie verpflichtet sind.
z. B. Bildschirmarbeit, Lärm, Gefahrstoffe, Heben/Tragen, Fahr- oder Steuertätigkeit.
Erste Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorgaben und der für Sie zuständige Unfallversicherungsträger.
Kein langer Papierkram, kein Warten auf Rückrufe — der Einstieg ist unkompliziert.
Schreiben Sie mir kurz oder nutzen Sie das Kontaktformular. Ich melde mich persönlich, und wir klären Ihren Bedarf — offen und ohne Verpflichtung.
Kostenlos & unverbindlichSie erhalten ein konkretes Angebot — zugeschnitten auf Branche, Mitarbeiterzahl und tatsächlichen Bedarf nach DGUV Vorschrift 2. Transparent und nachvollziehbar.
Transparent & individuellErste Begehung, Gefährdungsbeurteilung, erster Vor-Ort-Termin — wir starten zeitnah. Zu Jahresbeginn erhalten Sie einen Betreuungsplan mit allen Terminen.
Persönlich & planbarArbeitsmedizinische Betreuung soll greifbar sein. Das erhalten Sie in den ersten Wochen — und behalten es das ganze Jahr.
Alle Vorsorgen, Begehungen und ASA-Termine auf einen Blick — Sie wissen immer, was wann ansteht.
Welche Vorsorgen aus welchen Tätigkeiten entstehen und welche Fristen anstehen — ohne medizinische Ergebnisse.
Dokumentierte Arbeitsplatzbegehungen mit konkreten Feststellungen statt allgemeiner Hinweise.
Nachverfolgbare Empfehlungen mit klarer Priorität — Sie wissen, was zuerst zu tun ist.
Termine stehen, Fristen werden gehalten, Sie erreichen direkt Ihren Arzt. Vorsorgen bündele ich gerne an einem Tag vor Ort — das spart Ausfallzeit.
Bei BG, Behörde oder Audit ist alles sofort vorzeigbar — und das ganze Jahr klar, was wann ansteht. Das nimmt Druck aus dem Arbeitsschutz.
Ein fester Arzt, der Ihren Betrieb kennt und erreichbar bleibt — kein wechselnder Dienst. Ein Wechsel läuft unkompliziert und ohne Betreuungslücke.
Referenzen aus vergleichbaren Betrieben nenne ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
Bei großen Diensten wird Ihnen oft ein Arzt zugeteilt, der wechseln kann und Ihren Betrieb kaum kennt. Bei mir stehen Kontinuität und direkte ärztliche Verantwortung im Vordergrund: Ich kenne Ihre Arbeitsplätze, Ihre Branche und Ihr Team, und Sie sprechen direkt mit Ihrem Arzt — weniger Schnittstellen, mehr Verlässlichkeit. Wo zusätzliche Fachkompetenz sinnvoll ist, bringe ich mein Netzwerk mit.
Der Betrag hängt von BG-Zuordnung, Mitarbeiterzahl und Betreuungsumfang ab und lässt sich nicht pauschal beziffern. Sie erhalten transparent getrennt, was gesetzlich erforderlich, was fachlich sinnvoll und was optional ist. Seit Januar 2026 (DGUV Vorschrift 2, Neufassung) gibt es neue Spielräume. Im Erstgespräch rechne ich Ihren Bedarf transparent durch — kostenlos und unverbindlich.
Nach dem Erstgespräch erstelle ich einen auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Betreuungsplan. Typischerweise umfasst die Betreuung regelmäßige Begehungen, arbeitsmedizinische Vorsorge, Beratung zur Gefährdungsbeurteilung und ASA-Teilnahme — alles vorab geplant und koordiniert, sodass es in Ihren Betriebsalltag passt.
Einfacher als gedacht. In der Regel genügt eine schriftliche Kündigung des bestehenden Vertrags unter Einhaltung der Frist. Ich unterstütze bei der Übergangsplanung, damit keine Betreuungslücke entsteht — besonders sinnvoll, wenn Sie sich eine persönlichere oder zuverlässigere Betreuung wünschen.
Seit 1. Januar 2026 gilt eine überarbeitete Fassung. Das Kleinbetriebsmodell wurde von 10 auf 20 Beschäftigte erweitert — viele kleinere Betriebe profitieren von flexiblerer, anlassbezogener Betreuung. Telemedizinische Beratung ist erstmals explizit erlaubt, und es gilt eine neue Mindestanteilsregel zwischen Betriebsarzt und SiFa. Maßgeblich ist stets der aktuelle Verordnungstext (Stand: Juni 2026) — ich ordne die Änderungen gerne für Ihren Betrieb ein.
Ja — seit der neuen DGUV Vorschrift 2 (2026) ist telemedizinische Beratung explizit zugelassen. ASA-Sitzungen und bestimmte Beratungsgespräche kann ich per Videokonferenz durchführen, wenn das praktischer ist. Untersuchungen und Begehungen finden selbstverständlich weiterhin persönlich vor Ort statt.
Grundsätzlich ja: Sobald ein Unternehmen Beschäftigte hat, muss der Arbeitgeber arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung organisieren (ASiG, DGUV Vorschrift 2). Art und Umfang hängen von Branche, Gefährdungen, Beschäftigtenzahl und Unfallversicherungsträger ab — bei Kleinbetrieben oft anlassbezogen. Gerne prüfe ich kostenlos, was für Sie vorgeschrieben ist.
Die Grundbetreuung ist gesetzlich vorgeschrieben (DGUV Vorschrift 2) und umfasst einen festen Zeitansatz pro Beschäftigtem je nach Betreuungsgruppe. Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt sie um Leistungen aus Ihren konkreten Gefährdungen (z. B. Lärm, Gefahrstoffe, psychische Belastungen). Zusammen bilden sie Ihre individuelle Betreuung.
Das hängt von Arbeitsplätzen und Tätigkeiten ab. Häufige Vorsorgeanlässe sind Bildschirmarbeit oder Lärm (früher „G37“ bzw. „G20“); häufige Eignungsfragen Fahr- und Steuertätigkeiten oder Absturzgefahr (früher „G25“ bzw. „G41“). In der Gefährdungsbeurteilung ermitteln wir gemeinsam, welche Vorsorge (Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge) und welche Eignungsbeurteilung erforderlich oder empfohlen ist.
Ja — das ist sogar mein Standard. Als mobile Praxis komme ich zu Ihnen ins Unternehmen, ob Büro, Werkstatt oder Baustelle. Das spart Ihnen und Ihren Mitarbeitern Wege und Ausfallzeiten. Bei Bedarf sind Untersuchungen auch in meiner Praxis in Köln möglich.
Niemals Diagnosen oder persönliche Gesundheitsdaten — ich unterliege der ärztlichen Schweigepflicht. Bei einer Vorsorge erhält der Arbeitgeber eine Bescheinigung über Anlass und Durchführung — kein Ergebnis. Bei einer Eignungsuntersuchung die Eignungsaussage (geeignet, bedingt geeignet, nicht geeignet), nie den medizinischen Grund. Gesundheitsdaten bleiben getrennt dokumentiert und vertraulich.
Das hängt von Betriebsgröße und Branche ab. Die DGUV Vorschrift 2 legt den Umfang in Stunden pro Mitarbeiter und Jahr fest. Für die meisten KMU bedeutet das mehrere Termine pro Jahr für Begehungen, Vorsorgen und — falls vorhanden — ASA-Sitzungen. Den konkreten Rhythmus stimmen wir so ab, dass er in Ihren Betriebsablauf passt.
Meine Praxis liegt im Kölner Norden, aber ich komme zu Ihnen. Im Stadtgebiet und direkten Umland bin ich schnell vor Ort; Standorte bis ca. eine Stunde Fahrtzeit betreue ich regelmäßig — bei passendem Umfang auch darüber hinaus.
Untersucht wird bei Ihnen im Unternehmen — für ein erstes Kennenlernen oder Besprechungen stehen mir am Standort im Kölner Norden moderne, helle Räume zur Verfügung.
Sagen Sie mir kurz, wie viele Mitarbeitende Ihr Unternehmen hat, in welcher Branche Sie tätig sind und wobei Sie Unterstützung brauchen. Ich melde mich zeitnah — gerne auch für einen Telefontermin in Ruhe.